Finanzierung der Rettungsdienste
Scheller, K.; · Management & Krankenhaus, Darmstadt · 2019 · Heft 2 · S. 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ln den 1970er Jahren begann in der Bundesrepublik Deutschland der Aufbau eines flächendeckenden Rettungswesens. Hierzu zählen Rettungswagen mit oder ohne Notarzt sowie zunehmend auch die Flugrettung per Hubschrauber. Für die Sicherstellung und den Betrieb des Rettungsdienstes sind nach dem Grundgesetz die Länder zuständig. Es liegt in ihrer Verantwortung, einen funktionierenden und flächendeckenden Rettungsdienst bereitzustellen. Nach dem jeweiligen Landesrecht finanzieren die Kommunen die bodengebundenen Rettungsdienste, die Länder die Luftrettung. Gemeinsam entscheiden sie über die Einrichtung von Rettungswach…