CareLit Fachartikel

Betriebliche Altersversorgung und Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2019 · Heft 2 · S. 38 bis 40

Dokument
188149
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Eine wesentliche und teilweise erheblich unterschätzte Problematik und damit auch Hürde für die Einrichtung einer BAV ist die Arbeitgeberhaftung. Vor Einführung des BRSG galt, dass Arbeitgeber mit der Einrichtung einer BAV die Verschaffung einer Versorgung schuldeten (und nicht nur die Beitragszahlung zur Versorgung). Daraus erwächst den Arbeitgebern eine Arbeitgeberhaftung für die Lei.stungen aus der Versorgung, falls diese nicht die erwartete Größenordnung erreicht. Diese Haftung gilt auch weiterhin und stellt gerade für kleinere Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar es sei denn, sie wählen den…

Schlagworte

ARBEITGEBER ALTERSVERSORGUNG TARIFVERTRAG ARBEITNEHMER EINRICHTUNG VEREINBARUNG RISIKO BERATUNG DEUTSCHLAND LEBEN LEBENSERWARTUNG GEWERKSCHAFTEN EINKOMMEN ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRÄGE LEISTUNG