CareLit Fachartikel

In Würde und FREIHEIT

MARCZIK, M.; · Altenpflege, Hannover · 2019 · Heft 2 · S. 48 bis 51

Dokument
188161
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
MARCZIK, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 44
Seiten
48 bis 51
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Der Hintergrund: Auf Antrag eines Betreuers haben die Betreuungsgerichte zu prüfen, oh eine Freiheitsentziehung über ein Bettgitter, Bauchgurt, Vorsatztische oder andere mechanische Vorrichtungen oder auch über Medikamente als erforderlich genehmigt wird. Nur mit dieser richterlichen Genehmigung ist die freiheitsentziehende Maßnahme legal. Bei diesen Genehmigungsverfahren wurden seit jeher sogenannte Verfahrenspfleger einsetzen - in der Regel Rechtsanwälte, die die Interessen des Betroffenen -vertreten sollten.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PFLEGEHEIM BUNDESREGIERUNG MOBILITÄT ALTENPFLEGE PSYCHOPHARMAKA RECHTSANWÄLTE KRANKHEIT FREIHEIT TÄUSCHUNG SICHERHEIT GESETZGEBUNG MENSCHEN WISSEN ARBEIT MOTIVATION