CareLit Fachartikel
In Würde und FREIHEIT
MARCZIK, M.; · Altenpflege, Hannover · 2019 · Heft 2 · S. 48 bis 51
Dokument
188161
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Hintergrund: Auf Antrag eines Betreuers haben die Betreuungsgerichte zu prüfen, oh eine Freiheitsentziehung über ein Bettgitter, Bauchgurt, Vorsatztische oder andere mechanische Vorrichtungen oder auch über Medikamente als erforderlich genehmigt wird. Nur mit dieser richterlichen Genehmigung ist die freiheitsentziehende Maßnahme legal. Bei diesen Genehmigungsverfahren wurden seit jeher sogenannte Verfahrenspfleger einsetzen - in der Regel Rechtsanwälte, die die Interessen des Betroffenen -vertreten sollten.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
PFLEGEHEIM
BUNDESREGIERUNG
MOBILITÄT
ALTENPFLEGE
PSYCHOPHARMAKA
RECHTSANWÄLTE
KRANKHEIT
FREIHEIT
TÄUSCHUNG
SICHERHEIT
GESETZGEBUNG
MENSCHEN
WISSEN
ARBEIT
MOTIVATION