Vertragsstrafen oder Schadensersatz wegen Lieferausfällen im Rahmenvon Arzneimittelrabattverträgen
Götze, S.; Gabriel, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 45 bis 50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Versicherte gemäß § 31 SGB V einen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln, dem die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich in Form von Sachleistungen zu entsprechen haben. Diese Sachleistungen werden von den Krankenkassen nicht selbst, sondern im Rahmen eines komplexen kollektivund selektivvertraglich ausgestalteten Leistungserbringungssystems durch Dritte erbracht. Zusammengefasst werden Arzneimittel von pharmazeutischen Unternehmern an die pharmazeutischen Großhändler und von diesen an die Apotheker geliefert, die die Arzneimittel an die Versicherten abge…