CareLit Fachartikel

Bindungswirkung eines Urteils (HCG C30 Gail Globuli — Nahrungsergänzungsmittel)

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 64 bis 66

Dokument
188185
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
64 bis 66
Erschienen: 2019-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtskraft bindet auch, wenn und soweit sich die entschiedene Frage in einem späteren Verfahren mit einem anderen Streitgegenstand als (präjudizielle) Vorfrage stellt, wobei die inhaltliche Bindungswirkung aus § 121 VwGO nur die Entscheidung über den Streitgegenstand selbst erfasst, nicht aber die hierzu vorgreiflichen Rechtsverhältnisse oder Vorfragen; diese können nur durch ein Zwischenfeststellungsurteil materielle Bindungswirkung erlangen. Im Falle der stattgebenden Anfechtungsklage wird nicht nur der angefochtene Verwaltungsakt aufgehoben; festgestellt ist mit dem Urteil vielmehr zugleich, dass der Ver…

Schlagworte

URTEIL ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG BEHÖRDE ARZNEIMITTEL GERICHT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL HOMÖOPATHIE CHORIONGONADOTROPIN TÄUSCHUNG CHARAKTER INTERNET KOSMETIKA HÖHE Pharma Recht Frankfurt