Bindungswirkung eines Urteils (HCG C30 Gail Globuli — Nahrungsergänzungsmittel)
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 64 bis 66
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtskraft bindet auch, wenn und soweit sich die entschiedene Frage in einem späteren Verfahren mit einem anderen Streitgegenstand als (präjudizielle) Vorfrage stellt, wobei die inhaltliche Bindungswirkung aus § 121 VwGO nur die Entscheidung über den Streitgegenstand selbst erfasst, nicht aber die hierzu vorgreiflichen Rechtsverhältnisse oder Vorfragen; diese können nur durch ein Zwischenfeststellungsurteil materielle Bindungswirkung erlangen. Im Falle der stattgebenden Anfechtungsklage wird nicht nur der angefochtene Verwaltungsakt aufgehoben; festgestellt ist mit dem Urteil vielmehr zugleich, dass der Ver…