Rettungsdienstrecht
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 2 · S. 40 bis 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Rechtsoder Tat Sachenfrage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung auf wirft, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war als auch für die Entscheidung im Berafungsverfahren erheblich wäre und bisher höchstrichterlich bzw. bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist. Kein Klärangsbedarf besteht, wenn die Frage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung ei…