Ständige Vertretung und Unterstellungsverhältnisse stellen komplexe tarifliche Eingruppierungsmerkmale dar
Mayrhofer, W.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 2 · S. 73 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten ergibt sich nicht nur aus der Bildung und Bewertung von tariflichen Arbeitsvorgängen sowie der Gesamtbetrachtung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit unter Anwendung der TIälftigkeitsprüfung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA und Bund)/§ 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L). Im Rahmen der Hälftigkeitsprüfung ist zunächst festzustellen, ob Arbeitsvorgänge vorliegen, die zu einem zeitlichen Anteil von mindestens 50 % die Anforderungen von Tätigkeitsmerkmalen erfüllen, die der untersten Ebene derselben Gliederungseinheit der jeweiligen Entgeltordnung zugehören. Vielmehr finden s…