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Ständige Vertretung und Unterstellungsverhältnisse stellen komplexe tarifliche Eingruppierungsmerkmale dar

Mayrhofer, W.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 2 · S. 73 bis 80

Dokument
188245
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Mayrhofer, W.;
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
73 bis 80
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten ergibt sich nicht nur aus der Bildung und Bewertung von tariflichen Arbeitsvorgängen sowie der Gesamtbetrachtung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit unter Anwendung der TIälftigkeitsprüfung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA und Bund)/§ 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L). Im Rahmen der Hälftigkeitsprüfung ist zunächst festzustellen, ob Arbeitsvorgänge vorliegen, die zu einem zeitlichen Anteil von mindestens 50 % die Anforderungen von Tätigkeitsmerkmalen erfüllen, die der untersten Ebene derselben Gliederungseinheit der jeweiligen Entgeltordnung zugehören. Vielmehr finden s…

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG TVÖD TÄTIGKEIT MITARBEITER RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER PRAXIS STELLENBESCHREIBUNG KRANKHEIT KINDERTAGESSTÄTTEN WAHRNEHMUNG PATIENTEN PFLEGEPERSONEN VERHALTEN SCHREIBEN ZEIT