Das „Besorgungsmanagement“ und das Konzept der „inklusiven Betreuung“ nach Roder/Förter-Vondey
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2019 · Heft 2 · S. 17 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die beschriebene Methode mit „Zurüstung, „Vereinbarungen, dann mit Begleitung und weiteren Hilfen sollen hier überhaupt nicht als solche kritisiert werden. Sie werden ganz bestimmten Menschen mit „gestörter inneren Disposition helfen können. Es wird nur nicht deutlich, welche Gruppe damit gemeint ist. Deutlich wird eher, dass viele, nicht alle, der hier beschriebenen Menschen nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz nicht in den Bereich der rechtlichen Betreuung fallen, sondern auf „andern Hilfen verwiesen werden müssten. Diese oft überhaupt nicht vorhandenen Hilfen haben mit dem Bundesteilhabegesetz nun eine Chance,…