CareLit Fachartikel
Anspruch des Patienten auf Schadensersatz hei einer schuldhaftenFehlleistung des Arztes
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 3 bis 9
Dokument
188278
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer schuldhaften Fehlleistung des Arztes hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB. Ist die fehlerhafte Leistung des Arztes für den Patienten ohne Interesse und völlig unbrauchbar, besteht der (Mindest-)Schaden des Patienten darin, dass er für eine im Ergebnis unbrauchbare ärztliche Behandlung eine Vergütung zahlen soll. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet ist, wenn weder der Patient noch seine Versicherung bereits bezahlt haben.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
LEISTUNG
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
VERGÜTUNG
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
VERSICHERUNG
KUNST
HÖHE
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
UNTERKIEFER
HONORAR
BEHANDLUNGSFEHLER
UNTERLAGEN