Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber Leistungsansprüchen im Notlagentarif
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 14 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bei der Beklagten seit 1983 krankenversicherte Kläger ist bei dieser wegen Prämienrückständen seit dem 1. September 2016 im Notlagentarif gemäß den hierfür maßgeblichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen versichert. Im Zeitraum vom 15. bis 18. November 2016 befand er sich in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus. Hierfür wurden ihm 1.897,04 EUR in Rechnung gestellt. Mit Schreiben vom 12. Januar 2017 übersandte die Beklagte dem Kläger eine Abrechnung, aus der sich eine Aufrechnung mit Prämienrückständen ergibt. Eine Zahlung an den Kläger erfolgte hierauf nicht. Der Kläger forderte die Beklagte mit Sch…