CareLit Fachartikel

Lebendorganspender ist umfassend über gesundheitliche Folgen des Eingriffs aufzuklären

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 34 bis 35

Dokument
188283
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 26
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Der BGH hat den Revisionen stattgegeben und die Sachen zur Feststellung des Schadensumfangs an das Berufungsgericht zurück verwiesen. Zwar seien die Klagen nicht bereits wegen der festgestellten Verstöße gegen die Vorgaben des § 8 Abs. 2 Satz 3 (Anwesenheit eines neutralen Arztes beim Aufklärungsgespräch) und Satz 4 (von den Beteiligten zu unterschreibende Niederschrift über das Aufklärungsgespräch) TPG begründet. Bei den unbeachtet gebliebenen Regelungen handele es sich um Formund Verfahrensvorschriften, welche die Pflicht des Arztes zur Selbstbestimmungsaufklärung des Spenders begleiteten. Verstöße hiergegen f…

Schlagworte

EINWILLIGUNG MEDIZINISCHE PATIENTENKARTE BUNDESGERICHTSHOF ORGANSPENDE KRANKENKASSE NIERE GESUNDHEIT RISIKO VERTRAUEN MENSCHEN Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt