Begehungen durch Überwachungsbehörden nach §26 MPC
Zimmermann, U.; Wiese, K.; Schwibbe, T.; Schricker, D.; Pozo, H.; Papadopoulos, A.; Krüger, S.; Kostrzewa, M.; Diedrich, D.; Amann, B.; · Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2019 · Heft 1 · S. 32 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Gesetzgeber obliegt die ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG der gesetzlichen Vorgaben. Im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland sind die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt, was zu diversen Verantwortlichkeiten für die hoheitlichen Aufgaben führt. Auch wenn die Verantwortlichen mittels des länderübergreifenden Gremiums „Arbeitsgruppe Medizinprodukte“ (AGMP) an einer Vereinheitlichung der Vorgehensweisen arbeiten, gibt es immer noch starke regionale Unterschiede bei der Umsetzung der Überwachungsdurchführung.