CareLit Fachartikel
Schichtarbeit: was Hebammen wissen sollten
Becker, S.; Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2019 · Heft 3 · S. 232 bis 236
Dokument
188367
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die meisten angestellten Hebammen ist Schichtdienst der Normalfall. Dabei kann die Klinik aber nicht machen, was sie will, sondern muss sich an entsprechende Vorschriften und Schutzregeln halten, insbesondere an das Arbeitszeitgesetz. Vielfach ist dieses Thema auch im individuellen Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in einer Betriebsvereinbarung detaillierter geregelt. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Schlagworte
HEBAMME
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
KRANKENHAUS
NACHTARBEIT
TARIFVERTRAG
ARBEIT
ZEIT
ARBEITSMEDIZIN
PUBLIKATIONEN
PRAXIS
SODBRENNEN
MAGEN
LEBEN
WASSER
VERDAUUNG