CareLit Fachartikel
Honorararzt ist nicht zwingend Arbeitnehmer
Kuhlmann, Jens-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 3 · S. 250 bis 253
Dokument
188396
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat im vergangenen Jahr die Kündigungsschutzklage eines Honorararztes gegen einen Krankenhausträger abgewiesen. Denn, ebenso wie das Arbeitsgericht in erster Instanz, es hat dem Arzt die für das Kündigungsschutzgesetz erforderliche Arbeitnehmereigenschaft abgesprochen. Demnach sind Honorarärzte keine abhängig Beschäftigten.
Schlagworte
KRANKENHAUS
TÄTIGKEIT
ARBEITNEHMER
DIENSTPLAN
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUSTRÄGER
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
LEISTUNG
ARBEIT
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ROLLE
RECHTSPRECHUNG
ES
KRANKENHÄUSER