CareLit Fachartikel

Honorararzt ist nicht zwingend Arbeitnehmer

Kuhlmann, Jens-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 3 · S. 250 bis 253

Dokument
188396
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kuhlmann, Jens-M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 36
Seiten
250 bis 253
Erschienen: 2019-03-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat im vergangenen Jahr die Kündigungsschutzklage eines Honorararztes gegen einen Krankenhausträger abgewiesen. Denn, ebenso wie das Arbeitsgericht in erster Instanz, es hat dem Arzt die für das Kündigungsschutzgesetz erforderliche Arbeitnehmereigenschaft abgesprochen. Demnach sind Honorarärzte keine abhängig Beschäftigten.

Schlagworte

KRANKENHAUS TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER DIENSTPLAN ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUSTRÄGER PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE LEISTUNG ARBEIT ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ROLLE RECHTSPRECHUNG ES KRANKENHÄUSER