Rechtssicher dokumentieren
Löbermann, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 3 · S. 31 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Dokumentationspflicht geht auf ein Urteil des BGH vom 27.07.1976 zurück. Dort erlegten die obersten Richter zunächst dem Arzt und dem Krankenhaus erstmals im Rahmen des Behandlungsvertrages die Pflicht zur schnftlichen Dokumentation auf. Durch zwei weitere Urteile erstreckte der BGH in den Jahren 1986 und 1987 die Dokumentationspflicht auch auf den pflegerischen Bereich. Hierdurch soll eine sachgerechte Pflege, Betreuung und Versorgung des Patienten nachgewiesen werden können. Diese Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Pflege ist heute in der Rechtsprechung als unselbstständige Nebenpflicht aus dem Be…