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Löbermann, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 3 · S. 31 bis 33

Dokument
188412
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Löbermann, S.;
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 88
Seiten
31 bis 33
Erschienen: 2019-03-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Dokumentationspflicht geht auf ein Urteil des BGH vom 27.07.1976 zurück. Dort erlegten die obersten Richter zunächst dem Arzt und dem Krankenhaus erstmals im Rahmen des Behandlungsvertrages die Pflicht zur schnftlichen Dokumentation auf. Durch zwei weitere Urteile erstreckte der BGH in den Jahren 1986 und 1987 die Dokumentationspflicht auch auf den pflegerischen Bereich. Hierdurch soll eine sachgerechte Pflege, Betreuung und Versorgung des Patienten nachgewiesen werden können. Diese Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Pflege ist heute in der Rechtsprechung als unselbstständige Nebenpflicht aus dem Be…

Schlagworte

DOKUMENTATIONSPFLICHT DOKUMENTATION PFLEGEDOKUMENTATION MITARBEITER BETREUUNG THERAPIE PATIENTEN RECHTSPRECHUNG VERHALTEN DIAGNOSTIK COMPLIANCE TELEFON CHARAKTER ES ZEIT HAND