CareLit Fachartikel

BAG zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 3 · S. 42 bis 43

Dokument
188437
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2019-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

2028 Stunden umfasst. Der anwendbare Tarifvertrag sieht einen Zuschlag in Geld von 33 Prozent für über die Jahresarbeitszeit hinausgehende geleistete Arbeit vor. Bei Teilzeitkräften, so die Regelung, ist Mehrarbeit nur diejenige Arbeitszeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft hinausgeht. Nach Ende des für das Jahresarbeitszeitkonto geltenden zwölfmonatigen Referenzzeitraums im Oktober 2016 wies das Arbeitszeitkonto der Mitarbeiterin ein Plus von 19,69 Stunden aus. Die Jahresarbeitszeit einer Vollzeitkraft war damit nicht erreicht. Das Überstundenguthaben zahlte das Unternehmen unter Hinweis…

Schlagworte

ARBEITSZEIT TARIFVERTRAG UNTERNEHMEN ARBEITSRECHT ARBEITGEBER BERLIN ARBEIT HÖHE ES RISIKO WERBUNG RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover