BAG zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 3 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2028 Stunden umfasst. Der anwendbare Tarifvertrag sieht einen Zuschlag in Geld von 33 Prozent für über die Jahresarbeitszeit hinausgehende geleistete Arbeit vor. Bei Teilzeitkräften, so die Regelung, ist Mehrarbeit nur diejenige Arbeitszeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft hinausgeht. Nach Ende des für das Jahresarbeitszeitkonto geltenden zwölfmonatigen Referenzzeitraums im Oktober 2016 wies das Arbeitszeitkonto der Mitarbeiterin ein Plus von 19,69 Stunden aus. Die Jahresarbeitszeit einer Vollzeitkraft war damit nicht erreicht. Das Überstundenguthaben zahlte das Unternehmen unter Hinweis…