CareLit Fachartikel
Zuwendung stellt keine öffentliche Förderung dar
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2019 · Heft 3 · S. 54 bis 55
Dokument
188512
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgericht Düsseldorf hat ein Urteil zur Rechtsnatur der Zuschüsse der Stiftung Wohlfahrtspflege gefällt. Dies ist seit Einführung der Durchführungsverordnung des Altenund Pflegegesetzes NRW (APG DVO NRW) die erste Entscheidung, die sich eingehend mit der höchst umstrittenen Frage. der Einordnung der Zuschüsse der Stiftung Wohlfahrtspflege des Landes NRW beschäftigt hat.
Schlagworte
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
ZIEL
ALTENHILFE
DATENVERARBEITUNG
Zuschüsse
Stiftung
Wohlfahrtspflege
Sozialgericht
Düsseldorf
Rechtsnatur
Gefällt
Einführung
Durchführungsverordnung
Pflegegesetzes