Nutzenbewertung und Preisbildung bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen (Mischpreisbildung)
Krasney, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 9 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer müssen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eine Vereinbarung insbesondere zur Flöhe des Erstattungsbetrages treffen, sofern das Arzneimittel keiner Festbetragsgruppe zugeordnet wurde. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überden Zusatznutzen des Arzneimittels im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Er enthält für ein Arzneimittel oftmals unterschiedliche Aussagen zum Zusatznutzen für verschiedene Patientengruppen. Da es aber nur einen Erstattungsbetrag für ein Arzneimittel geben kann, ist zurzeit die Bil…