Kostenerstattung und fiktive Genehmigung
Knispel, U.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 22 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zur Verbesserung der Leistungsgewährung durch eine Beschleunigung von Verfahren geschaffene Regelung des § 13 Abs. 3a SGB V wird vom BSG äußerst „patientenfreundlich“ ausgelegt und angewendet. Dies hat dazu geführt, dass über die Vorschrift vor allem Ansprüche auf medizinisch fragwürdige Leistungen begründet worden sind. Die Kassen müssen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, Entscheidungsfristen zu versäumen, erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben. Insgesamt sind die durch § 13 Abs. 3a SGB V bewirkten Folgen nicht nur sozialpolitisch bedenklich, sondern werfen auch die gleichheitsrechtliche Frage auf, ob…