CareLit Fachartikel

Frist versäumt Kasse muss zahlen

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2019 · Heft 2 · S. 42 bis 43

Dokument
188551
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 22
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Entscheidet eine Krankenkasse rechtswidrig zu spät über einen Leistungsantrag, können sich Versicherte die Behandlung selbst beschaffen - auch im Ausland. Sie sind dann nicht mehr an die zugelassenen Leistungserbringer gebunden. Dies hat das Bundessozialgericht im Fall einer Operation zur Hautstraffung in der Türkei entschieden.

Schlagworte

LEISTUNG THERAPIE KRANKENKASSE AUSLAND PATIENT MDK TÜRKEI ES BERLIN MENSCHEN PATIENTEN UNTERLAGEN GESUNDHEIT PROGNOSE DEUTSCHLAND SCHWEIZ