CareLit Fachartikel
Frist versäumt Kasse muss zahlen
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2019 · Heft 2 · S. 42 bis 43
Dokument
188551
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entscheidet eine Krankenkasse rechtswidrig zu spät über einen Leistungsantrag, können sich Versicherte die Behandlung selbst beschaffen - auch im Ausland. Sie sind dann nicht mehr an die zugelassenen Leistungserbringer gebunden. Dies hat das Bundessozialgericht im Fall einer Operation zur Hautstraffung in der Türkei entschieden.
Schlagworte
LEISTUNG
THERAPIE
KRANKENKASSE
AUSLAND
PATIENT
MDK
TÜRKEI
ES
BERLIN
MENSCHEN
PATIENTEN
UNTERLAGEN
GESUNDHEIT
PROGNOSE
DEUTSCHLAND
SCHWEIZ