Hilfen zur Erziehung: Eine Handlungsund Gestaltungsaufgabe auch für die Bundesländer?
Schäfer, K.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 3 · S. 128 bis 130
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausgestaltung der Handlungsfelder der Kinderund Jugendhilfe ist vom Grundsatz her eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und daher auch durch das SGBVIll/ KJHG den kreisfreien Städten und Kreisen als Träger der örtlichen öffentlichen Kinderund Jugendhilfe zugewiesen (§ 69 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 SGB VIII). Das SGB VIII sieht auch keinen spezifischen Landesrechtsvorbehalt für das Handlungsfeld HzE, sondern lediglich Regelungsmöglichkeiten im Einzelfall vor. Doch üben die Länder durchaus in unterschiedlicher Weise direkten und indirekten Einfluss auf die Gestaltung dieser Hilfen aus, wenn auch nur in begrenzte…