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Hilfen zur Erziehung: Eine Handlungsund Gestaltungsaufgabe auch für die Bundesländer?

Schäfer, K.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 3 · S. 128 bis 130

Dokument
188570
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Schäfer, K.;
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 99
Seiten
128 bis 130
Erschienen: 2019-03-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die Ausgestaltung der Handlungsfelder der Kinderund Jugendhilfe ist vom Grundsatz her eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und daher auch durch das SGBVIll/ KJHG den kreisfreien Städten und Kreisen als Träger der örtlichen öffentlichen Kinderund Jugendhilfe zugewiesen (§ 69 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 SGB VIII). Das SGB VIII sieht auch keinen spezifischen Landesrechtsvorbehalt für das Handlungsfeld HzE, sondern lediglich Regelungsmöglichkeiten im Einzelfall vor. Doch üben die Länder durchaus in unterschiedlicher Weise direkten und indirekten Einfluss auf die Gestaltung dieser Hilfen aus, wenn auch nur in begrenzte…

Schlagworte

WEITERENTWICKLUNG RHEINLAND-PFALZ NORDRHEIN-WESTFALEN NIEDERSACHSEN BERLIN BUNDESLÄNDER FAMILIE KULTUR SPORT ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN WAHRNEHMUNG KINDERSCHUTZ VERTRAUEN KRISENINTERVENTION ARBEIT ES