CareLit Fachartikel
Aus den Gründen: Umfang des Informationsrechts der Personalräte
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 3 · S. 103 bis 105
Dokument
188575
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Personalrat kann in Angelegenheiten, in denen die Mitbestimmung gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht allein aufgrund seiner allgemeinen Aufgaben aus § 67 Abs. 1 Satz 1 und § 68 Abs. 1 BPersVG eine umfassende und allgemeine, von einem konkreten Anlass losgelöste Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen verlangen.
Schlagworte
PERSONALRAT
AUFGABENSTELLUNG
MITBESTIMMUNG
PERSONALVERTRETUNG
RECHT
TÄTIGKEIT
UNTERLAGEN
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
WAHRNEHMUNG
Die Personalvertretung
Berlin