CareLit Fachartikel
Leitungsverantwortung bei sexuellen Übergriffen in Gesundheitseinrichtungen
Grübnau-Rieken, M.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2019 · Heft 2 · S. 40 bis 43
Dokument
188715
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sexuelle Übergriffe stellen ein gesellschaftliches Phänomen dar, das vor Gesundheitseinrichtungen nicht haltmacht. Leitungsverantwortliche dürfen das nicht ignorieren. Sie haben eine Leitungsverantwortung, die Organisationsmaßnahmen verlangt, was in diesem Beitrag näher dargelegt wird.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
RECHT
SEXUELLE BELÄSTIGUNG
EINRICHTUNG
Leitungsverantwortung
Gesundheitseinrichtungen
Sexuelle
Übergriffe
Stellen
Gesellschaftliches
Phänomen
Haltmacht
Leitungsverantwortliche
Dürfen