CareLit Fachartikel

Richtiger Umgang mit Wünschen der Mitarbeiter nach Teilzeit

Siefarth, T.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2019 · Heft 2 · S. 49 bis 53

Dokument
188717
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, T.;
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 22
Seiten
49 bis 53
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Es hat sich noch nicht his zu jedem Personalverantwortlichen in Pflegeunternehmen und Krankenhäusern herumgesprochen: Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen regelrechten Anspruch auf Teilzeit. Es kann sogar passieren, dass dieser Anspruch automatisch greift. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber auf den Wunsch des Mitarbeiters nach Teilzeit nicht oder nicht richtig reagiert. Da es seit dem 1. Januar 2019 außerdem die neue Brückenteilzeit gibt, lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Rechtslage. Und darauf, wie Arbeitgeber rechtssicher mit Wünschen der Mitarbeiter nach Teilzeit umgehen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSZEIT UNTERNEHMEN MITARBEITER BETRIEB ES NAMEN KIND ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSABLAUF SICHERHEIT ZEIT SCHREIBEN UNTERLAGEN