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Beschäftige sind nach dem Arbeitsschutzrecht immer dann zu einer Anzeige beim Arbeitgeber verpflichtet, wenn nach subjektiver Einschätzung von einer konkreten Gefährdungslage ausg…

Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2019 · Heft 3 · S. 80 bis 82

Dokument
188846
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 38
Seiten
80 bis 82
Erschienen: 2019-03-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Falle von unvorhersehbaren Arbeitsspitzen Unterstützung von der Nachbarstation bekommen könne. Die Pflegefachkraft hielt die Personalsituation aber weiterhin für unzureichend und verfasste am 26.09.2016 eine Gefährdungsanzeige. Da sie normalerweise auf einer anderen Station arbeite, habe sie keinen der Patienten gekannt. Gerade in einer psychiatrischen Klinik sei es aber wichtig, dass man die Patienten kenne, um mögliche Krisen schnell erkennen und darauf reagieren zu können. Deshalb hätte auf der Station noch eine zweite examinierte Fachkraft eingesetzt sein müssen. Nach einer erfolglosen mündlichen Erörterung…

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITGEBER STATION KRANKENSCHWESTER KRANKENHAUS ARBEITNEHMER PATIENTEN ES MENSCHEN ZEIT SICHERHEIT GESUNDHEIT ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS WERTSCHÄTZUNG