Beschäftige sind nach dem Arbeitsschutzrecht immer dann zu einer Anzeige beim Arbeitgeber verpflichtet, wenn nach subjektiver Einschätzung von einer konkreten Gefährdungslage ausg…
Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2019 · Heft 3 · S. 80 bis 82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Falle von unvorhersehbaren Arbeitsspitzen Unterstützung von der Nachbarstation bekommen könne. Die Pflegefachkraft hielt die Personalsituation aber weiterhin für unzureichend und verfasste am 26.09.2016 eine Gefährdungsanzeige. Da sie normalerweise auf einer anderen Station arbeite, habe sie keinen der Patienten gekannt. Gerade in einer psychiatrischen Klinik sei es aber wichtig, dass man die Patienten kenne, um mögliche Krisen schnell erkennen und darauf reagieren zu können. Deshalb hätte auf der Station noch eine zweite examinierte Fachkraft eingesetzt sein müssen. Nach einer erfolglosen mündlichen Erörterung…