CareLit Fachartikel

Arbeitgeber haften vielfach gegenüber Mitarbeitern

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 4 · S. 10

Dokument
188861
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
10
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber haftet auf Schadensersatz, sofern die Beratung bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgungen (bAV) fehlerhaft war. Denn sollte der Arbeitgeber insolvent werden, wird der Insolvenzverwalter Direktversicherungen und Entgeltumwandlungen gegenüber dem Versicherer möglichst widerrufen, was den Lebensversicherungsvertrag vernichtet und deren Wert der Insolvenzmasse zuführt. Damit gehen dann auch alle Begünstigungen und Verpfändungen an Arbeitnehmer ins Leere - Arbeitnehmer verlieren dadurch ihre betriebliche Altersversorgung weil ganz ohne Ansprüche an den Pensionssicherungsverein kompl…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BERATUNG ALTERSVERSORGUNG SCHADENSERSATZ URTEIL BERATER RISIKO RENTEN Altenheim Hannover