Arbeitgeber haften vielfach gegenüber Mitarbeitern
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 4 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber haftet auf Schadensersatz, sofern die Beratung bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgungen (bAV) fehlerhaft war. Denn sollte der Arbeitgeber insolvent werden, wird der Insolvenzverwalter Direktversicherungen und Entgeltumwandlungen gegenüber dem Versicherer möglichst widerrufen, was den Lebensversicherungsvertrag vernichtet und deren Wert der Insolvenzmasse zuführt. Damit gehen dann auch alle Begünstigungen und Verpfändungen an Arbeitnehmer ins Leere - Arbeitnehmer verlieren dadurch ihre betriebliche Altersversorgung weil ganz ohne Ansprüche an den Pensionssicherungsverein kompl…