Kündigung wegen Wiederheirat?
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 4 · S. 54 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu Beginn des Anstellungsverhältnisses war der Chefarzt noch nach katholischem Ritus verheiratet. Doch 2005 trennte sich die Ehefrau des Chefarztes von diesem, woraufhin die Ehe schließlich geschieden wurde. Nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau heiratete der Mitarbeiter im Jahr 2008 ein zweites Mal standesamtlich. Nachdem der Krankenhausträger hiervon Kenntnis erlangt hatte, kündigte er das Arbeitsverhältnis ordentlich mit sechsmonatiger Kündigungsfrist. Mit der Kündigung war der Chefarzt nicht einverstanden. Er erhob Klage und führte an, seine erneute Eheschließung könne eine Kündigung nicht rechtfertig…