Paradigmenwechsel auf dem Prüfstand
Delewski, M.; Kügel, W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 3 · S. 89 bis 94
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seiner ersten Frage möchte der BGH wissen, ob die in Art. 10 Abs. 3 HCVO enthaltene Pflicht, eine gemäß der Listen nach Art. 13 oder Art. 14 HCVO zugelassene spezielle gesundheitsbezogene Angabe „beizufügen“, bereits erfüllt ist, wenn sich der Verweis auf allgemeine, nichtspezifische gesundheitsbezogene Vorteile auf der Vorderseite und die spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben auf der Rückseite einer Umverpackung befinden, der Verweis auf der Vorderseite aber keinen eindeutigen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis auf die Rückseite der Verpackung enthält. Mit der zweiten Frage will der BGH wissen, ob…