CareLit Fachartikel

Paradigmenwechsel auf dem Prüfstand

Delewski, M.; Kügel, W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 3 · S. 89 bis 94

Dokument
188895
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Delewski, M.; Kügel, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
89 bis 94
Erschienen: 2019-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Mit seiner ersten Frage möchte der BGH wissen, ob die in Art. 10 Abs. 3 HCVO enthaltene Pflicht, eine gemäß der Listen nach Art. 13 oder Art. 14 HCVO zugelassene spezielle gesundheitsbezogene Angabe „beizufügen“, bereits erfüllt ist, wenn sich der Verweis auf allgemeine, nichtspezifische gesundheitsbezogene Vorteile auf der Vorderseite und die spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben auf der Rückseite einer Umverpackung befinden, der Verweis auf der Vorderseite aber keinen eindeutigen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis auf die Rückseite der Verpackung enthält. Mit der zweiten Frage will der BGH wissen, ob…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG GEDÄCHTNIS VERBOT WIRKUNG NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL CHOLIN ES FOLSÄURE ZINK PRODUKTVERPACKUNG ENERGIESTOFFWECHSEL ROLLE ZELLEN ZELLTEILUNG