Anforderung an die Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 4 · S. 83 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Gastroenterologen. In der Praxis kommen u. a. flexible Endoskope und Proktoskope zum Einsatz. Diese werden dort auch aufbereitet. Die Reinigung erfolgt jeweils manuell, bei den Proktoskopen wird ein Ultraschallgerät eingesetzt. Die Desinfektion der Endoskope wird maschinell unter Verwendung eines Desinfektionssystems unter Einsatz von elektrolysiertem sauren Wasser durchgeführt, die Desinfektion der Proktoskope erfolgt manuell mit dem Mittel „Instru plus virugard“ als 5 %-ge Lösung. Anschließend werden die Proktoskope maschinell sterilisiert.