Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis Anspruch auf Aufnahme eines (Therapie)-Laufrads Funktionstauglichkeit Sicherheit medizinischer/therapeutischer Nutzen mittelbarer Behi…
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 28 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bekl. lehnte durch Bescheid vom 29. Juni 2010 die Aufnahme des Produktes Therapielaufrad Leochrima HTL 16/12 und HTL 20/12 in das Hilfsmittelverzeichnis ab. Das angemeldete Produkt sei als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen. Sitzroller und Laufräder seien handelsübliche Produkte, die auch von Gesunden und Nichtbehinderten benutzt würden. Ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand werde nicht dadurch zu einem Hilfsmittel, dass er in gewisser Weise behindertengerecht umgestaltet sei. Ein Unterschied zwischen dem Therapielaufrad Leochrima und handelsüblichen Laufrädern sei nicht erkennbar. Der tieflieg…