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Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis Anspruch auf Aufnahme eines (Therapie)-Laufrads Funktionstauglichkeit Sicherheit medizinischer/therapeutischer Nutzen mittelbarer Behi…

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 28 bis 34

Dokument
188941
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 19
Seiten
28 bis 34
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Bekl. lehnte durch Bescheid vom 29. Juni 2010 die Aufnahme des Produktes Therapielaufrad Leochrima HTL 16/12 und HTL 20/12 in das Hilfsmittelverzeichnis ab. Das angemeldete Produkt sei als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen. Sitzroller und Laufräder seien handelsübliche Produkte, die auch von Gesunden und Nichtbehinderten benutzt würden. Ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand werde nicht dadurch zu einem Hilfsmittel, dass er in gewisser Weise behindertengerecht umgestaltet sei. Ein Unterschied zwischen dem Therapielaufrad Leochrima und handelsüblichen Laufrädern sei nicht erkennbar. Der tieflieg…

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL AUFNAHME RECHTSPRECHUNG BEHINDERUNG BEHINDERTER THERAPIE SICHERHEIT KRANKENBEHANDLUNG MENSCHEN FUSS RICHTLINIE DOKUMENTATION SPRACHE ES UNTERLAGEN BERLIN