CareLit Fachartikel

Der erste Schritt ist gemacht: Die Betreuervergütung soll erhöht werden!

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2019 · Heft 4 · S. 47 bis 51

Dokument
189202
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 28
Seiten
47 bis 51
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Um die Instrumente zur Vorbeugung gegen Gewalt und zur Aufdeckung von Gewalt sowie die anzubietenden Hilfemaßnahmen weiterzuentwickeln und noch besser auszuformen. Es würde dann kein Verstoß gegen die berufliche Schweigepflicht gern. § 203 StGB vorliegen. Der bestehenden Unsicherheit von Berufsträgern, was sie melden dürfen und was nicht, könnte damit abgeholfen werden. Die einschlägigen Berufsgruppen wären in der Befugnisnorm explizit aufzulisten

Schlagworte

BETREUUNG VERGÜTUNG GESETZ TÄTIGKEIT ANPASSUNG EHRENAMTLICH BUNDESREGIERUNG STATISTIK GEWALT UNSICHERHEIT BERUFSGRUPPEN ZIELE ARBEIT MENSCHEN FREIHEIT WOHNUNG