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Zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse Die Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2019

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2019 · Heft 4 · S. 62 bis 64

Dokument
189206
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 28
Seiten
62 bis 64
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Am 29.01.2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wahlrechtausschlüsse nach §13 Nr. 2 und 3 BWahlG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Daraufhin hat der Deutsche Bundestag am 15.03.2019 mehrheitlich für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts gestimmt. Ob die Betroffenen aktiv an der Europawahl teilnehmen dürfen, hängt nun wieder vom BVerfG ab, denn am 20.3.2018 wurde ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, § 6a Abs. 1 Nr. 2 und 3 EuWG bei der Europawahl nicht anzuwenden. Die Entscheidung des BVerfG, Hintergrund und dessen Folgen werden hier erläutert.

Schlagworte

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