Zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse Die Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2019
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2019 · Heft 4 · S. 62 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 29.01.2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wahlrechtausschlüsse nach §13 Nr. 2 und 3 BWahlG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Daraufhin hat der Deutsche Bundestag am 15.03.2019 mehrheitlich für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts gestimmt. Ob die Betroffenen aktiv an der Europawahl teilnehmen dürfen, hängt nun wieder vom BVerfG ab, denn am 20.3.2018 wurde ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, § 6a Abs. 1 Nr. 2 und 3 EuWG bei der Europawahl nicht anzuwenden. Die Entscheidung des BVerfG, Hintergrund und dessen Folgen werden hier erläutert.