Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt*
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 4 · S. 151 bis 159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeltarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz 10. SGB ll-ÄndG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, auch denjenigen Erwerbslosen Optionen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu eröffnen, die lange Zeit im Leistungsbezug sind und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben. Hierzu werden ein neues Förderinstrument § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt in die Grundsicher…