CareLit Fachartikel

Kinderrechte

MERK, K.-P.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2019 · Heft 4 · S. 54 bis 56

Dokument
189264
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden
Autor:innen
MERK, K.-P.;
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 166
Seiten
54 bis 56
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0340-8574
DOI

Zusammenfassung

Alle Menschen sind gemäß § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zwar rechtsfähig ab Geburt, bis zum 7. Geburtstag gemäß § 104 Ziffer 1 BGB aber »geschäftsunfähig«. Sie werden wegen ihres Alters Personen gleichgestellt die sich, gemäß § 104 Ziffer 2 BGB, »in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden«. Schon diese pauschale Qualifizierung ihrer kognitiven Kompetenz lässt Zweifel aufkommen an der gesellschaftlichen Wertschätzung die Kinder angeblich genießen.

Schlagworte

RECHT KIND PARTIZIPATION ELTERN BILDUNG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT ARBEIT MENSCHEN PERSONEN WERTSCHÄTZUNG ES MINDERJÄHRIGE FREIHEIT BERATUNG SOZIALISATION GEWALT