CareLit Fachartikel
Kinderrechte
MERK, K.-P.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2019 · Heft 4 · S. 54 bis 56
Dokument
189264
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle Menschen sind gemäß § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zwar rechtsfähig ab Geburt, bis zum 7. Geburtstag gemäß § 104 Ziffer 1 BGB aber »geschäftsunfähig«. Sie werden wegen ihres Alters Personen gleichgestellt die sich, gemäß § 104 Ziffer 2 BGB, »in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden«. Schon diese pauschale Qualifizierung ihrer kognitiven Kompetenz lässt Zweifel aufkommen an der gesellschaftlichen Wertschätzung die Kinder angeblich genießen.
Schlagworte
RECHT
KIND
PARTIZIPATION
ELTERN
BILDUNG
GESCHÄFTSFÄHIGKEIT
ARBEIT
MENSCHEN
PERSONEN
WERTSCHÄTZUNG
ES
MINDERJÄHRIGE
FREIHEIT
BERATUNG
SOZIALISATION
GEWALT