CareLit Fachartikel

Probearbeit in der Regel nicht versichert

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 4 · S. 38 bis 39

Dokument
189328
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 54
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Um den künftigen Betrieb kennenzulernen, arbeiten Bewerber dort häufig erst einmal zur Probe. Doch was ist, wenn während des Probearbeitstags etwas passiert? Die private Arbeitssuche und Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages einschließlich Probetätigkeit sind dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen und stehen grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Schlagworte

BETRIEB TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN URTEIL UNFALL UNFALLVERSICHERUNG ARBEIT ARBEITSLEISTUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ZEIT ARBEITSPLATZ WOHNUNG WASSER HITZSCHLAG