CareLit Fachartikel
Probearbeit in der Regel nicht versichert
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 4 · S. 38 bis 39
Dokument
189328
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um den künftigen Betrieb kennenzulernen, arbeiten Bewerber dort häufig erst einmal zur Probe. Doch was ist, wenn während des Probearbeitstags etwas passiert? Die private Arbeitssuche und Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages einschließlich Probetätigkeit sind dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen und stehen grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Schlagworte
BETRIEB
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
URTEIL
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ARBEITSPLATZ
WOHNUNG
WASSER
HITZSCHLAG