Die Bedeutung des Unterlagenschutzes für die Nutzenbewertung durch den G-BA
Fiekas, F.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 4 · S. 145 bis 150
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes („AMNOG“)’ zum 01.01.2011 wurde dem Gemeinsamen Bundesausschuss („G-BA“) die gesetzliche Aufgabe übertragen, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkostoffen nach Markteintritt eine Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V durchzuführen. Am Ende dieses Bewertungsverfahrens erlässt der G-BA einen Beschluss, welcher gemäß § 35a Abs. 3 S. 6 SGB V Teil der Arzneimittel-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V wird. Dieser G-BA-Beschluss bildet schließlich die Grundlage für die anschließenden Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband Bund der K…