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Nutzenbewertung und ,,geringerer Nutzen

Nitz, G.; Grotjahn, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 4 · S. 151 bis 154

Dokument
189370
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Nitz, G.; Grotjahn, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
151 bis 154
Erschienen: 2019-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Preisregulierung neuer Arzneimittel erfolgt in Deutschland im Wege von Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer. Wesentliche Grundlage dieser Verhandlungen ist die zuvor erfolgte Nutzenbewertung des Arzneimittels durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Indes ist der Begriff „Nutzenbewertung“ irreführend: bewertet wird nämlich nicht der Nutzen des Präparats an sich, sondern dessen Zusatznutzen gegenüber dem aktuellen medizinischen Standard, der sog. zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese wird ebenfalls durch den G-BA festgelegt. Ein mögliches, wenngleich seltene…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL KOSTEN THERAPIE RECHTSPRECHUNG MORBIDITÄT MORTALITÄT DEUTSCHLAND UNTERLAGEN ZULASSUNG ES WAHRSCHEINLICHKEIT RICHTLINIE VERSTÄNDNIS MEDIZIN LOGIK PRAXIS