Nutzenbewertung und ,,geringerer Nutzen
Nitz, G.; Grotjahn, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 4 · S. 151 bis 154
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Preisregulierung neuer Arzneimittel erfolgt in Deutschland im Wege von Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer. Wesentliche Grundlage dieser Verhandlungen ist die zuvor erfolgte Nutzenbewertung des Arzneimittels durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Indes ist der Begriff „Nutzenbewertung“ irreführend: bewertet wird nämlich nicht der Nutzen des Präparats an sich, sondern dessen Zusatznutzen gegenüber dem aktuellen medizinischen Standard, der sog. zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese wird ebenfalls durch den G-BA festgelegt. Ein mögliches, wenngleich seltene…