CareLit Fachartikel

Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter - Begriff der Zuwendung iSv. §7 Abs. 3 Satz 3 ArbZG

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 4 · S. 212 bis 214

Dokument
189378
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
212 bis 214
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Anordnung von Schichtzeiten mit einer werktäglichen Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden verstößt grundsätzlich gegen §3 Abs. 2 ArbZG. §7 Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Satz 3 ArbZG erlaubt die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus, wenn zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine von den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes abweichende, für den öffentlichen Dienst geltende tarifliche Bestimmung, die diese Ausnahme vorsieht, vereinbart ist (hier Abschn. B des Anhangs zu § 9 TVöD [VKA]) und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwe…

Schlagworte

ARBEITSZEIT LANDKREIS ZUWENDUNG RETTUNGSDIENST TVÖD OEFFENTLICHKEITSARBEIT RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE PERSONEN KRANKENTRANSPORT VERSICHERUNG INSTANDHALTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ ARBEITSLEISTUNG ZEIT