CareLit Fachartikel
Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 4 · S. 214 bis 221
Dokument
189379
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird aufgrund eines Antrags gemäß § 29a Abs. 3 TVÜ- Länder die Tarifautomatik in Gang gesetzt und der Beschäftigte endgültig und konkret einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet, scheidet danach die Nachholung eines Bewährungsaufstiegs gemäß § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder aus. Das gilt aber nicht, sofern durch den Beschäffigten von der Möglichkeit des § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder bezogen auf einen Zeifpunkf vor dem 1. Januar 2012 Gebrauch gemacht wird (Rn. 37).
Schlagworte
BAT
TÄTIGKEIT
EINGRUPPIERUNG
VERGÜTUNG
ZEIT
RECHT
GANG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
HÖHE
LEISTUNG
ES
VERHALTEN
VERTRÄGE
Zeitschrift für Tarifrecht