CareLit Fachartikel

Denkmalschutz, Behindertenschutz, Barrierefreiheit? ! - eine kontrapunktische Herausforderung

Agel, C.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 4 · S. 54 bis 59

Dokument
189388
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Agel, C.;
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
54 bis 59
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Denkmalgeschützte Gebäude werden hierbei nicht ausdrücklich ausgenommen. Aber genau diese werden von den Vorschriften der LBO-BW nicht erfasst, da sie erst für Gebäude gelten, die ab 2010 erstellt werden. An dieser Stelle wird ein drastischer Unterschied zwischen neueren Bauvorschriften und dem Denkmalschutz deutlich. Nach den Vorgaben von § 39 LBO-BW müssen neue Gebäude barrierefrei erstellt werden. Alte Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sollen hingegen nach der Zielrichtung des Denkmalschutzes gerade in ihrer meist nicht barrierefreien Form möglichst im Urzustand® unverändert erhalten bleiben, was häufi…

Schlagworte

BEHINDERUNG RECHT UMBAU DISKRIMINIERUNG BEHÖRDE UMWELT BAUVORSCHRIFTEN ARBEITSPLATZ MENSCHEN TOILETTEN HAND SCHIZOPHRENIE CHARAKTER DEUTSCHLAND PERSONEN ORGANISATIONEN