Denkmalschutz, Behindertenschutz, Barrierefreiheit? ! - eine kontrapunktische Herausforderung
Agel, C.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 4 · S. 54 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Denkmalgeschützte Gebäude werden hierbei nicht ausdrücklich ausgenommen. Aber genau diese werden von den Vorschriften der LBO-BW nicht erfasst, da sie erst für Gebäude gelten, die ab 2010 erstellt werden. An dieser Stelle wird ein drastischer Unterschied zwischen neueren Bauvorschriften und dem Denkmalschutz deutlich. Nach den Vorgaben von § 39 LBO-BW müssen neue Gebäude barrierefrei erstellt werden. Alte Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sollen hingegen nach der Zielrichtung des Denkmalschutzes gerade in ihrer meist nicht barrierefreien Form möglichst im Urzustand® unverändert erhalten bleiben, was häufi…