Anspruch auf Krankenhausbehandlung für gesundheithch beeinträchtigte Menschen
Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 4 · S. 62 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Man darf die Hoffnung haben, dass der Gesetzgeber - spätestens im Rahmen einer Reform des Sozialen Entschädigungsrechts - die Frage der Anwendung des Gewaltopferrechts auf Bedrohungssituationen mit Gewalt und hieraus resultierende psychische Einwirkungen klar und rechtssicher regelt, da diese Fälle nun einmal in der Praxis nicht selten und bisweilen mit erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen für die Betroffenen Vorkommen. Eine Regelung, wie sie dem Gedanken des oben dargestellten BSG-Urteils aus dem fahr 2002 entspricht, erscheint hierbei mit Blick in die Praxis und besonders aus Betroffenensicht durchaus wün…