CareLit Fachartikel

SGB IX § 178 Abs. 2 Satz 3 (= § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX a. F.)Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 4 · S. 70 bis 73

Dokument
189391
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
70 bis 73
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Zum anderen ist nicht erforderlich, dass die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses »berührt« den einzelnen Schwerbehinderten oder einem solchen gleichgestellten behinderten Menschen stets i. S.v. §95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a. F. (§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX n. R), weil damit seine Teilhabe am Arbeitsleben in dem betreffenden Unternehmen beendet wird und die Vermittlungschancen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen erheblich schlechter stehen (vgl. Düwell in: LPK-SGB IX, 5. Aufl., § 178, RdNr.36). Deshalb unterfallen z. B. auch Kün…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG BEHINDERUNG MENSCHEN SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN ZORN ES HAND Behindertenrecht Stuttgart