SGB IX § 178 Abs. 2 Satz 3 (= § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX a. F.)Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 4 · S. 70 bis 73
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum anderen ist nicht erforderlich, dass die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses »berührt« den einzelnen Schwerbehinderten oder einem solchen gleichgestellten behinderten Menschen stets i. S.v. §95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a. F. (§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX n. R), weil damit seine Teilhabe am Arbeitsleben in dem betreffenden Unternehmen beendet wird und die Vermittlungschancen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen erheblich schlechter stehen (vgl. Düwell in: LPK-SGB IX, 5. Aufl., § 178, RdNr.36). Deshalb unterfallen z. B. auch Kün…