CareLit Fachartikel

AGG §§ 1, 3, 7; BetrVG § 75; BGB § 611 Sozialplan - Benachteiligung wegen Behinderung - Renteneintrittsmöglichkeit

Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 4 · S. 73 bis 79

Dokument
189392
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
73 bis 79
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte errechnete für den Kläger auf der Grundlage der vorstehenden Regelung eine Sozialplanabfindung in Höhe von 39 718,99 Euro. Dabei berücksichtigte sie die Tatsache, dass der Kläger als Schwerbehinderter mit dem »Datum des frühestmöglichen Renteneintritts« (siehe oben Faktor »(2)«) eine deutlich niedrigere Berechnungsbasis gegen sich gelten lassen muss, als nicht Schwerbehinderte mit im Übrigen gleichen liche Kündigung ausscheiden, weil sie kein Weiterbeschäftigungsangebot erhalten oder ein solches berechtigt abgelehnt haben (Abfindung = Betriebszugehörigkeit X 0,7 Bruttomonatsentgelte); (2.) solche, d…

Schlagworte

DISKRIMINIERUNG ARBEITNEHMER WIRKUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG BETRIEB HÖHE INDUSTRIE CHEMIE SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS FRAUEN ES MENSCHEN VERSTÄNDNIS