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Pflegegeld - Auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres sind die Übergangsbestimmungen zu den Anspruchsverschärfungen betreffend den Zugang zu den Stufen 1 und 2 mit 1.1. 2011 und…

Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2019 · Heft 4 · S. 49

Dokument
189398
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
49
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Mit Vollendung des 15. Lebensjahres sind die Einstufungskriterien für Erwachsene und nicht mehr jene für Kinder und Jugendliche heranzuziehen. Dies macht eine Überprüfung der bisherigen Einstufung erforderlich. Erfolgte die letzte Einstufung vor den Anspruchsverschärfungen betreffend die Stufen 1 und 2, so sind weiterhin die damals gelten (günstigeren) Zeitwerte heranzuziehen.

Schlagworte

PFLEGEGELD VERGLEICH ALTERSGRENZE ENTSCHEIDUNG ENTZUG KIND GESUNDHEITSZUSTAND Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht Wien