CareLit Fachartikel
Richtlinien des G-BA als Behandlungsstandard
Heberlein, I.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 4 · S. 49 bis 57
Dokument
189403
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Jahren werden dem Ausschuss vom Gesetzgeber sukzessive weitere Aufgaben übertragen. Der G-BA hat sich zu einer Institution entwickelt, die eine Regulierungsaufgabe erfüllt, die das gesamte Gemeinwesen betrifft. Schon 1999 wurde die Bezeichnung als „Kleiner Gesetzgeber“ geprägt. Die Legitimation zur Normsetzung wird bis in die jüngste Zeit diskutiert (unten B. III.). Daneben gibt es ein weiteres Langzeitthema, das mittelbar auch den G-BA wegen seiner Regulierungsfunktion betrifft.
Schlagworte
STANDARD
QUALITÄTSSICHERUNG
HAFTUNGSRECHT
WISSENSCHAFT
RICHTLINIE
MEDIZIN
BEHANDLUNGSSTANDARD
ARTHROSKOPIE
KNIEGELENK
GESUNDHEIT
BERLIN
LEITLINIEN
ZEIT
PATIENTEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
DOKUMENTATION