CareLit Fachartikel

Richtlinien des G-BA als Behandlungsstandard

Heberlein, I.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 4 · S. 49 bis 57

Dokument
189403
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Heberlein, I.;
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
49 bis 57
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Seit Jahren werden dem Ausschuss vom Gesetzgeber sukzessive weitere Aufgaben übertragen. Der G-BA hat sich zu einer Institution entwickelt, die eine Regulierungsaufgabe erfüllt, die das gesamte Gemeinwesen betrifft. Schon 1999 wurde die Bezeichnung als „Kleiner Gesetzgeber“ geprägt. Die Legitimation zur Normsetzung wird bis in die jüngste Zeit diskutiert (unten B. III.). Daneben gibt es ein weiteres Langzeitthema, das mittelbar auch den G-BA wegen seiner Regulierungsfunktion betrifft.

Schlagworte

STANDARD QUALITÄTSSICHERUNG HAFTUNGSRECHT WISSENSCHAFT RICHTLINIE MEDIZIN BEHANDLUNGSSTANDARD ARTHROSKOPIE KNIEGELENK GESUNDHEIT BERLIN LEITLINIEN ZEIT PATIENTEN WAHRSCHEINLICHKEIT DOKUMENTATION