Neues zum Wohnund Betreuungsvertrag
Schweigier, D.; Düncher, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 4 · S. 70 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn sich die Entscheidung auf das Wohnraummietrecht bezieht, ist die zugrundeliegende Rechtsauffassung des BGH auf den Anwendungsbereich des Wohnund Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) übertragbar. Nach § 557 BGB kann im Wohnraummietverhältnis nur unter den dort genannten Voraussetzungen die Miete erhöht werden. Mit Ausnahme der bereits im Mietvertrag selbst angelegten Erhöhungsmöglichkeiten der Staffel- (§ 557a BGB) und Indexmiete (§ 557b BGB), der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (§§ 559 ff. BGB) bzw. wegen Veränderungen von Betriebskosten (§ 560 BGB) Bedarfes zur Erhöhung der Miete der Zustimmun…