CareLit Fachartikel

Neues zum Wohnund Betreuungsvertrag

Schweigier, D.; Düncher, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 4 · S. 70 bis 75

Dokument
189406
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Schweigier, D.; Düncher, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
70 bis 75
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn sich die Entscheidung auf das Wohnraummietrecht bezieht, ist die zugrundeliegende Rechtsauffassung des BGH auf den Anwendungsbereich des Wohnund Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) übertragbar. Nach § 557 BGB kann im Wohnraummietverhältnis nur unter den dort genannten Voraussetzungen die Miete erhöht werden. Mit Ausnahme der bereits im Mietvertrag selbst angelegten Erhöhungsmöglichkeiten der Staffel- (§ 557a BGB) und Indexmiete (§ 557b BGB), der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (§§ 559 ff. BGB) bzw. wegen Veränderungen von Betriebskosten (§ 560 BGB) Bedarfes zur Erhöhung der Miete der Zustimmun…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG LEISTUNGSABRECHNUNG MIETE KOSTEN PFLEGEHEIM ZEIT RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE ES BERLIN UNSICHERHEIT PRAXIS INTENTION WOHNUNG SKLEROSE