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Investitionskosten in NRW: Rechtswidrige FestsetzungsbescheideDas Sozialgericht Aachen hat einen rechtswidrigen Investitionskostenbescheid aufgehoben und den Landschaftsverband ve…
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 5 · S. 28 bis 29
Dokument
189441
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Umfasst der Mietvertrag neben den langfristigen und sonstigen Anlagegütern auch das der Einrichtung dienende Grundstück, so erhöht sich gemäß § 8 Absatz 5 APG DVO der fiktive Vergleichsbetrag nach § 8 Absatz 1 APG DVO um ein angemessenes Nutzungsentgelt, dessen Höhe in entsprechender Anwendung des § 7 APG DVO zu ermitteln ist. Vorliegend hatte der Landschaftsverband LVR unter Ziffer 6 des Festsetzungsbescheids der fiktiven Mietvergleichsberechnung das Nutzungsentgelt berechnet. Diese Berechnung erfüllte nicht die Anforderungen des § 7 Absatz 1 APG DVO.
Schlagworte
EINRICHTUNG
ANERKENNUNG
DECKELUNG
RECHT
ZIEL
UNTERNEHMEN
EIGENTUM
HÖHE
BEURTEILUNG
Altenheim
Hannover