Altes und Neues zum Urlaubsrecht
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 5 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitarbeiterin war der Auffassung, das Unternehmen müsse ihr weitere 89,5 Tage Urlaub abgelten. Diese Urlaubstage entsprechen dem von Unternehmensseite gekürzten Urlaub für die Dauer der Elternzeit. Weil das Unternehmen dem nicht nachkam, verklagte die Mitarbeiterin ihren ehemaligen Arbeitgeber. Eine Kürzung des Urlaubs habe das Unternehmen nicht wirksam vornehmen können. § 17 Abs. 1 BEEG, so die Mitarbeiterin, verstoße gegen europarechtliche Vorgaben. Gemäß europäischem Urlaubsrecht hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Anspruch darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Ar…