Einkaufsgemeinschaften Vergaberechtliche Fallstricke
Bühner, A.; Pawelek, A.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 5 · S. 436 bis 438
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spätestens seit der Entscheidung der ersten Vergabekammer des Bundes (VK Bund) vom 11. Mai 2016 (VK 1-22/16) ist eindeutig geklärt, dass ein Vertrag zwischen einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus und einem „Einkaufsdienstleister“ einen entgeltlichen öffentlichen Auftrag darstellt und damit öffentlich ausgeschrieben werden muss. Die VK Bund hat die übliche Praxis der vergaberechtsfreien Auswahl einer Einkaufsgemeinschaft für rechtswidrig erklärt und damit die betroffenen Krankenhäuser vor eine große Herausforderung gestellt.Viele Kliniken wiegen sich in Sicherheit, weil seit dem Abschluss ihrer Verträge mit Ei…