CareLit Fachartikel
Neues aus der (Renten-)Anstalt
Frater, E.; · Deutsches Yoga-Forum, Göttingen · 2019 · Heft 4 · S. 38 bis 40
Dokument
189517
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steuern werden hier noch nicht berücksichtigt. Alternativ kann der sogenannte »Regelbeitrag« entrichtet werden. Dieser liegt regulär bei 579,39 Euro im Monat, in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit muss nur der halbe Regelbeitrag in Höhe von 283,19 Euro gezahlt werden. Diese Beitragshöhen kommen für Yogalehrende eher nicht in Betracht. Wichtig zu wissen ist aber, dass sie wählen können, ob sie die sogenannte »einkommensgerechte Beitragszahlung«, also 18,6 Prozent bezogen auf den Gewinn, oder den Regelbeitrag zahlen wollen.
Schlagworte
BEITRÄGE
TÄTIGKEIT
RENTENVERSICHERUNG
SELBSTSTÄNDIGKEIT
SERVICE
SOZIALGESETZBUCH
Regelbeitrag
Sogenannte
Steuern
Berücksichtigt
Alternativ
Entrichtet
Liegt
Regulär
Monat
Ersten